Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Schlüsseldienst Hassfurt (nachfolgend „Schlüsseldienst Hassfurt“, „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die die Durchführung von Türnotöffnungen und hiermit zusammenhängenden Leistungen zum Gegenstand haben.
  2. Die AGB gelten für alle Aufträge, die im regionalen Einsatzgebiet (in der Regel im Umkreis von ca. 25 km um 97437 Haßfurt) erteilt werden. Sie gelten unabhängig davon, ob der Auftrag persönlich, telefonisch, per SMS, per Messengerdiensten (z. B. WhatsApp), per E-Mail, über unsere Webseite oder über sonstige Fernkommunikationsmittel ausgelöst wird.
  3. Auftraggeber kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sowie eine Behörde sein.
    • „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
    • „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
    • „Behörde“ im Sinne dieser AGB ist jede inländische Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (insbesondere Gemeinden, Landratsämter, Polizei, Feuerwehren, Gerichte sowie sonstige öffentliche Stellen), die unsere Leistungen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen oder öffentlich-rechtlichen Aufgaben in Anspruch nimmt.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Schweigen oder die vorbehaltlose Ausführung der Leistung gelten nicht als Zustimmung.

§ 2 Vertragspartner, Kontaktmöglichkeiten

  1. Vertragspartner des Auftraggebers ist der in der Anbieterkennzeichnung genannte Schlüsseldienst Hassfurt, Flugplatzstraße 12a, 97437 Haßfurt. Inhaber ist Franz-Josef Nastvogel.
  2. Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail, ggf. weitere Messenger-Kanäle) sind der Webseite sowie gegebenenfalls sonstigen Werbematerialien zu entnehmen. Wir betreiben keinen stationären Laden, die Leistung erfolgt als mobiler Schlüsseldienst.
  3. Wir unterhalten einen 24-Stunden-Notdienst, d. h. wir sind grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr, telefonisch oder über die angegebenen Kontaktwege erreichbar. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine ständig besetzte Leitung, insbesondere bei gleichzeitigen Einsätzen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Auftraggeber kann uns insbesondere telefonisch, per Messenger, E-Mail oder über sonstige Fernkommunikationsmittel kontaktieren und die Öffnung einer Tür beauftragen. Die Anfrage des Auftraggebers stellt in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch uns dar.
  2. Nach Schilderung des Sachverhalts (z. B. Art der Tür, Verriegelung, Lage des Objekts, Dringlichkeit) informieren wir den Auftraggeber über
    • die voraussichtliche Anfahrtszeit (unverbindliche Einschätzung),
    • die grundsätzliche Art der Durchführung (z. B. möglichst schadensarme Öffnung) und
    • die Konditionen nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
  3. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot zur Durchführung eines Einsatzes ausdrücklich (z. B. mündlich am Telefon, per Nachricht) annimmt und wir den Auftrag bestätigen bzw. den Einsatz aufnehmen (z. B. Abfahrt zum Einsatzort). Spätestens mit Beginn der Ausführung der Türöffnung vor Ort gilt der Vertrag als geschlossen.
  4. In der Regel handelt es sich um einen Notfalleinsatz, bei dem der Auftraggeber ausdrücklich wünscht, dass wir die Dienstleistung unverzüglich erbringen.
  5. Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass er verfügungsberechtigt über die zu öffnenden Räume ist (z. B. als Eigentümer, Mieter, sonst Berechtigter) oder im Einverständnis mit dem Verfügungsberechtigten handelt.

§ 4 Leistungsumfang und Durchführung des Einsatzes

  1. Der Schlüsseldienst Hassfurt erbringt derzeit insbesondere folgende Leistungen:
    • Notöffnungen von zugefallenen oder verschlossenen Haus- und Wohnungstüren sowie vergleichbaren Zugängen,
    • ggf. Austausch bzw. Einbau eines neuen Profilzylinders oder einfachen Standardbeschlags, soweit erforderlich und verfügbar.
  2. Weitere Leistungen, insbesondere die Planung und der Einbau von Schließanlagen, Einbruchschutzmaßnahmen, komplexe Reparaturen an Türen und Fenstern sowie Schlüsselkopierdienste, werden derzeit nicht angeboten. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Wir sind verpflichtet, die Türöffnung nach den anerkannten Regeln des Schlüsseldiensthandwerks und mit der größtmöglichen Sorgfalt vorzunehmen. Soweit technisch möglich, bemühen wir uns um eine möglichst schadensarme bzw. zerstörungsfreie Öffnung. In vielen Fällen ist eine Beschädigung des Schließzylinders, Schlosses oder einzelner Beschlagteile jedoch technisch unvermeidbar; der Auftraggeber wird hierauf vor Beginn der Arbeiten hingewiesen.
  4. Der Schlüsseldienst Hassfurt ist berechtigt, das Leistungsangebot zukünftig zu erweitern oder anzupassen. Änderungen des Leistungsangebots betreffen bereits abgeschlossene Verträge nicht rückwirkend.
  5. Die Einsatzzeiten und die Anfahrtsdauer hängen insbesondere von der aktuellen Verkehrslage, Witterung, Entfernung und weiteren äußeren Umständen ab. Eine bestimmte Ankunftszeit wird nicht geschuldet. Mitgeteilte Zeiten sind unverbindliche Schätzungen.
  6. Sollten wir aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen (z. B. polizeiliche Absperrungen, unpassierbare Wege, extreme Witterung), am Erreichen des Einsatzortes gehindert sein, informieren wir den Auftraggeber, sobald dies möglich ist.

§ 5 Preise und Preisverzeichnis

  1. Für unsere Leistungen gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß unserem separaten Preisverzeichnis. Dieses enthält insbesondere:
    • Grundpreise für Türöffnungen,
    • Zuschläge für Einsätze zu Nachtzeiten, an Wochenenden und Feiertagen,
    • Anfahrtskosten,
    • ggf. Preise für den Ein- und Ausbau von Profilzylindern sowie weitere im Einzelfall vereinbarte Zusatzleistungen.
  2. Das jeweils aktuelle Preisverzeichnis wird dem Auftraggeber vor Auftragserteilung in zumutbarer Weise zugänglich gemacht, etwa durch:
    • Verweis auf die Veröffentlichung auf unserer Webseite,
    • Übermittlung per E-Mail oder Messenger (z. B. als Bild oder PDF) auf Anfrage,
    • Aushang bzw. Auslage im Einsatzfahrzeug, der vor Ort eingesehen werden kann.
  3. In den AGB werden aus Gründen der Übersichtlichkeit keine konkreten Preise genannt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung gültigen Preise gemäß Preisverzeichnis.
  4. Preisänderungen wirken sich ausschließlich auf zukünftige Aufträge aus. Für bereits angenommene Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

  1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist das vereinbarte Entgelt unmittelbar nach Erbringung der Leistung vor Ort fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Öffnung der Tür und ggf. Einbau eines neuen Zylinders zu erfolgen.
  2. Folgende Zahlungsarten werden – vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit – akzeptiert:
    • Barzahlung vor Ort,
    • PayPal
    • EC-/Debitkartenzahlung,
    • Kreditkartenzahlung,
    • bei gewerblichen Auftraggebern nach vorheriger Vereinbarung: Zahlung auf Rechnung.
  3. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Insbesondere sind wir berechtigt,
    • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte, bei Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz),
    • bei Verträgen mit Unternehmern eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen,
    • angemessene Mahnkosten zu berechnen, sofern der Auftraggeber sich im Verzug befindet.
  5. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zur:
    • genauen Adresse des Einsatzortes (inkl. Etage, Wohnungsnummer, Klingelname),
    • Art der Tür (z. B. Wohnungstür, Haustür),
    • Art der Verriegelung (zugefallen, abgeschlossen, Mehrfachverriegelung, Sicherheitstür, etc.),
    • Dringlichkeit der Situation.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er unter der von ihm angegebenen Telefonnummer oder über den verwendeten Kommunikationsweg erreichbar bleibt, damit Nachfragen oder Rückmeldungen (z. B. zur genaueren Lokalisierung des Objekts) möglich sind.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Türöffnung seine Berechtigung zum Betreten der Räumlichkeiten nachzuweisen, z. B. durch:
    • Vorlage eines Ausweisdokuments,
    • Nachweis des Miet- oder Eigentumsverhältnisses,
    • Bestätigung durch Nachbarn, Vermieter, Hausverwaltung oder Polizei,
    • sonst geeignete Nachweise.
  4. Der Monteur ist berechtigt, die Durchführung der Türöffnung abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn begründete Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers bestehen oder der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, die bis dahin angefallenen Anfahrts- und ggf. Wartezeiten gemäß Preisverzeichnis in Rechnung zu stellen.
  5. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Einsatzort möglich ist (z. B. geöffnetes Hoftor, Zugang zu Mehrfamilienhäusern, Information an Mitbewohner oder Hausverwaltung). Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können zu zusätzlichen Kosten gemäß Preisverzeichnis führen.

§ 8 Leistungszeit, Anfahrt und Nichtantreffen des Auftraggebers

  1. Wir bemühen uns, den Einsatzort so schnell wie möglich zu erreichen. Mitgeteilte Anfahrtszeiten sind stets unverbindliche Schätzungen und begründen keine Garantie oder Fixtermine.
  2. Kommt es zu Verzögerungen auf dem Weg zum Einsatzort, etwa durch Verkehrslage, Witterung oder andere unvorhersehbare Ereignisse, informieren wir den Auftraggeber, sobald dies zumutbar möglich ist.
  3. Trifft der Monteur am vereinbarten Einsatzort ein und ist der Auftraggeber dort nicht anzutreffen, ohne dass er uns zuvor rechtzeitig über eine Verzögerung oder Absage informiert hat, sind wir berechtigt,
    • die Anfahrtskosten sowie
    • eine angemessene Pauschale für den erfolglosen Einsatz gemäß Preisverzeichnis zu berechnen.
  4. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach bereits erfolgter Anfahrt oder kurz vor Beginn der Türöffnung ohne wichtigen Grund storniert. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei offensichtlichen Notfällen in der Familie, medizinischen Notfällen oder sonstigen unvorhersehbaren schweren Ereignissen vor; in solchen Fällen bemühen wir uns um eine kulante Lösung.

 § 9 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Messenger) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§§ 312 ff., 355 ff. BGB) zu.
  2. Der Schlüsseldienst Hassfurt weist darauf hin, dass es sich bei Türnotöffnungen regelmäßig um Notfalleinsätze handelt, bei denen der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.
  3. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Auftragserteilung ausdrücklich:
    • dass wir mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung (Türöffnung und ggf. Zylindertausch) sofort beginnen sollen, und
    • dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns (also nach erfolgter Türöffnung und ggf. Zylindertausch) sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
  4. Erfolgt die Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der laufenden Widerrufsfrist und verlangt der Verbraucher später dennoch einen Widerruf, so hat er uns Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB). Dies umfasst insbesondere Anfahrtskosten, Arbeitszeit sowie verwendetes Material entsprechend dem Preisverzeichnis.
  5. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Textform (z. B. per E-Mail) oder über unsere Webseite zur Verfügung gestellt.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur,
    • sofern es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
    • In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine weitergehende Haftung ist – vorbehaltlich Absatz 1 und 2 – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für:
    • mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden,
    • Verzögerungsschäden, die darauf beruhen, dass der Einsatzort nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, sofern die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
  5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unzutreffenden, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben des Auftraggebers beruhen (z. B. falsche Adresse, falsche Angaben zur Tür, falsche Einschätzung der Berechtigung), sofern uns nicht ausnahmsweise ein eigenes Verschulden trifft.
  6. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Türöffnungen – je nach Schließtechnik und Situation – Beschädigungen insbesondere an:
    • Schließzylindern, Schlössern, Beschlägen, Zargen oder Türblättern technisch unvermeidbar sein können. Vor Durchführung solcher Maßnahmen wird der Auftraggeber nach Möglichkeit hierauf hingewiesen. Soweit die Beschädigung eine notwendige und übliche Folge der beauftragten Türöffnung ist und wir diese nach den anerkannten Regeln des Handwerks durchführen, besteht hierfür keine weitergehende Haftung.
  7. Haftungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
  8. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Änderung der AGB, Leistungsanpassungen

  1. Wir behalten uns vor, diese AGB zukünftig zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Ergänzung unseres Leistungsangebots, Anpassung an betriebliche Erfordernisse) und die Änderungen dem Auftraggeber zumutbar sind.
  2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf unserer Webseite veröffentlicht und ist dort einsehbar. Für einzelne Aufträge gelten stets die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig war.
  3. Gegenüber Unternehmern können wir die AGB auch mit Wirkung für laufende Geschäftsbeziehungen anpassen. In diesem Fall informieren wir den Unternehmer rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht des Unternehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Einsatzort) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
    • Annahme und Bearbeitung des Auftrags,
    • Durchführung des Einsatzes vor Ort,
    • Rechnungsstellung und ggf. Geltendmachung von Zahlungsansprüchen,
    • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
  3. Weitere Informationen zur Art, dem Umfang und den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite abrufbar ist oder dem Auftraggeber auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt wird.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Schlüsseldienst Hassfurt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben hiervon unberührt.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.

Stand: 01.02.2026